Individuelle Mitgliedschaft

Die Individuelle Mitgliedschaft bei ICOM Deutschland

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme als Individuelles Mitglied beim Internationalen Museumsrat ICOM interessieren. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Informationen.

AUFNAHME UND MITGLIEDSCHAFT
Dem Charakter von ICOM als Berufs- und Interessenverband von Museen und Museumsmitarbeitern/-innen entsprechend sind der Aufnahme und der Mitgliedschaft bestimmte Kriterien zugrunde gelegt.

Reguläre Mitglieder können voll- oder teilzeitbeschäftigte Museumsmitarbeiter/innen
– auch im befristeten Arbeitsverhältnis oder im Ruhestand – sein. Ebenso ist eine Mitgliedschaft für Selbständige möglich, die in einer der museologischen Berufssparten tätig sind und deren Berufsausübung nicht im Widerspruch zu den ethischen Richtlinien von ICOM steht.

Studierende können Mitglied bei ICOM Deutschland werden, wenn sie eine direkt auf die Museumstätigkeit ausgerichtete akademische Ausbildung (z. B. Museologie, Museumsmanagement) oder ein Studium der Restaurierung absolvieren. Wer bereits einen für einen Museumsberuf qualifizierenden Studienabschluss hat (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) und anschließend eine höhere Qualifikation anstrebt, ist von der studentischen Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Wenn eine Tätigkeit in einem Museum oder in freier Mitarbeit überwiegend für ein oder mehrere Museen vorliegt, ist die studentische Mitgliedschaft ausgeschlossen, auch wenn die/der Betreffende an einer Hochschule eingeschrieben ist.

Studierende mit dem Status „student (non-voting)“ werden zunächst befristet aufgenommen und zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag. Sie haben international kein Stimmrecht, sind jedoch innerhalb des Deutschen Nationalkomitees stimmberechtigt.

Wissenschaftliche Volontäre am Museum können Mitglied bei ICOM Deutschland werden und den Status „student (non-voting)“ erlangen. Wissenschaftliche Volontäre werden zunächst befristet aufgenommen für die Zeit ihres Wissenschaftlichen Volontariats und zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag. Sie haben international kein Stimmrecht, sind jedoch innerhalb des Deutschen Nationalkomitees stimmberechtigt.

Fördernde Mitglieder können solche Personen sein, die wegen ihres Interesses am Museumswesen und an der internationalen Zusammenarbeit von Museen ICOM und seine Ziele unterstützen wollen.

Für Personen, die mit Gegenständen des Kultur- und Naturerbes Handel treiben, ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte unserer >> Geschäftsordnung.

MITGLIEDSBEITRÄGE

Die Generalversammlung von ICOM hat am 12. November 2010 beschlossen, für das Jahr
2011 und 2012 die Mitgliedsbeiträge für individuelle Mitglieder zu erhöhen, um den gestiegenen Aufwendungen des Weltverbandes nachkommen zu können. Der Aufschlag wird in voller Höhe an das ICOM-Generalsekretariat in Paris weitergegeben.

Die Jahresbeiträge für individuelle Mitglieder von ICOM Deutschland gestalten sich für 2012 wie folgt:

Reguläres Mitglied (Regular, voting): 90,00 €
Mitglied im Ruhestand
(Retired Professional, voting): 43,00 €
Assoziiertes Mitglied
(Associate, voting): 174,00 €
Unterstützendes Mitglied
(Contributor, voting): 250,00 €
Studenten und wissenschaftliche Volontäre (Student, non-voting): 43,00 €
Förderndes Mitglied
(Supporting, non-voting): 360,00 €

Es ist davon auszugehen, dass der Mitgliedsbeitrag im Durchschnitt jährlich um 4% angehoben wird.

MITGLIEDSAUSWEIS
Wenn der Vorstand von ICOM Deutschland Ihrer Aufnahme zugestimmt hat, leiten wir Ihren Antrag an das ICOM-Generalsekretariat in Paris weiter. Dort wird Ihr Mitgliedsausweis ausgestellt. Gleichzeitig übersenden wir Ihnen die Rechnung für den Jahresbeitrag. Nach Eingang Ihrer Beitragszahlung auf dem Konto von ICOM Deutschland erhalten Sie von uns Ihren Mitgliedsausweis. Bitte überweisen Sie nicht vorher, Ihr Antrag wird dadurch nicht schneller bearbeitet!

ANTRAGSTELLUNG
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Bei Aufnahme wird der Jahresbeitrag für das laufende Jahr fällig. Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, vorausgesetzt der Jahresbeitrag wurde bezahlt.

Anträge auf Mitgliedschaft, die nach dem 30. September eines Jahres gestellt werden (es gilt das Datum der Unterschrift), werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gültig, sofern es nicht anders vereinbart ist.

Füllen Sie bitte sowohl das deutsche als auch das englische Antragsformular aus und senden Sie beide Formulare an die >> Geschäftsstelle von ICOM Deutschland. Nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden bearbeitet!

Antragsformulare Individuelle Mitgliedschaft (deutsches und englisches Formular) (.pdf)

MITARBEIT IN DEN INTERNATIONALEN KOMITEES
Jedes Mitglied von ICOM hat die Möglichkeit, einem der internationalen Komitees beizutreten, in denen die eigentliche inhaltliche Arbeit von ICOM geleistet wird. Gerade auf dieser Ebene wünscht sich der Weltverband seit Jahren eine stärkere Beteiligung seitens deutscher ICOM-Mitglieder. Auch ICOM Deutschland würde Ihr Engagement sehr begrüßen.

Sollten Sie sich für die Mitarbeit in einem der internationalen Komitees interessieren und zeitgleich mit Ihrer Anmeldung bei ICOM einem Komitee beitreten wollen, möchten wir Sie bitten, uns das entsprechende Antragsformular unter >> Internationale Komitees zusammen mit Ihrem Antrag auf Individuelle Mitgliedschaft (siehe oben) zuzusenden.

Postanschrift:
ICOM Deutschland
In der Halde 1
14195 Berlin
Tel.: +49 30 69504525
Fax: +49 30 69504526
Email: icom@icom-deutschland.de

 

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