Abgabe von Sammlungsgut

Abgabe von Sammlungsgut aus musealen Sammlungen

ICOM Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Deutschen Museumsbundes im September 2004 das mit den regionalen Museumsämtern und -verbänden in Deutschland sowie mit dem Institut für Museumsforschung in Berlin abgestimmte „Positionspapier zur Problematik der Abgabe von Sammlungsgut“ verabschiedet.

Museumsarbeit als gesellschaftlicher Auftrag wird definiert durch die Kernaufgaben des Sammelns, Bewahrens, Erforschens, Ausstellens und Vermittelns. Auch wenn einzelne Museen diese Tätigkeitsfelder je nach Sammlungsbestand und individueller Aufgabenstellung stärker oder geringer gewichten, bleiben sie doch alle Wesenskern und Basis jeglicher Museumsarbeit.

Der Auftrag der Museen und ihrer für die Sammlungen verantwortlichen Träger gilt damit der Bewahrung des kulturellen Erbes in ihren Sammlungen. Vor diesem Hintergrund geht es grundsätzlich darum, Sammlungen zu erhalten und auszubauen. Die Objekte der musealen Sammlungen sind bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren. Die Abgabe von Sammlungsgut kann dementsprechend nur ausnahmsweise und unter geregelten Voraussetzungen erfolgen, die diesem Auftrag nicht widersprechen. Dieser Grundsatz gilt für alle Museumstypen und alle Museumssparten und ist weltweit verbindlich festgelegt im >> Code of Ethics for Museums des Internationalen Museumsrates (ICOM).

In diesem Sinne zielt vorliegendes Positionspapier auf den langfristigen Erhalt der Sammlungen und soll helfen, die Kulturgüter vor einer vorschnellen Ausgliederung zu schützen.

Positionspapier zur Problematik der Abgabe von Sammlungsgut (.pdf)
Anmerkungen zum Positionspapier, York Langenstein (.pdf)

 

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