Kulturgüterschutz

UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Zahllose Raubgrabungen an archäologisch bedeutsamen Stätten, die zerstörerische Plünderung von antiken Kulturstätten sowie der massenhafte Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt bedrohen die wissenschaftliche Erschließung, die Erhaltung und den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe. Der Umsatz des illegalen Handels mit Kulturgütern geht in die Milliarden, der von ihm verursachte Verlust ist unermesslich. 

Das bisher weitreichendste internationale Instrument gegen den illegalen Handel mit Kulturgut ist das 1970 von der UNESCO verabschiedete "Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut".

>> UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut, 14. November 1970, deutsche Übersetzung

Der Bundestag hat am 18. Mai 2007 das "Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" beschlossen. Das Gesetz ist Ende Mai 2007 in Kraft getreten.

Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 (.pdf)

Deutschland hat am 30. November 2007 das von der UNESCO verabschiedete "Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" als 115. Staat unterschrieben.

Maßnahmeempfehlungen zum Handel mit Kulturgütern im Internet

Der illegale Handel mit Kulturgütern über das Internet wird international als sehr ernstes und zunehmendes Problem angesehen. Das Internet stellt einen neuen Vertriebsweg dar, der sich der Kontrolle der Herkunft der Objekte weitgehend entzieht.

INTERPOL, UNESCO und ICOM haben sich in einem gemeinsam verfassten Schreiben vom
3. Juli 2007 besorgt über den zunehmenden illegalen Handel mit Kulturgütern im Internet geäußert und alle Länder aufgerufen, mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren.

Maßnahmeempfehlungen zum Handel mit Kulturgütern im Internet, engl. Fassung (.pdf)

ICOM-Rote Listen

Logo ICOM-Red List

Der Internationale Museumsrat ICOM stellt für die Krisen- und Konfliktregionen dieser Welt, die von Plünderungen und illegalem Handel mit Kulturgütern betroffen sind, Rote Listen des gefährdeten kulturellen Erbes zusammen und stellt diese Museen, Sammlern, Händlern, Auktionshäusern, Behörden und Interpol zur Verfügung mit dem Ziel, den Export oder Verkauf zu verhindern.

In einem Pressegespräch anläßlich der Herausgabe der Roten Liste Afghanistan im Mai 2007 in Berlin sagte die Botschafterin Afghanistans, Prof. Dr. Maliha Zulfacar , in ihrer Rede:

"Die Liste gefährdeter afghanischer Kulturgüter ist von großer Bedeutung, um den illegalen internationalen Handel zu bekämpfen. Der Schutz des überaus reichen Kulturerbes ist nicht nur für die kulturelle Identität Afghanistans von großer Bedeutung, sondern auch für das kulturelle Gedächtnis der Menschheit. Afghanistan zählt zu den Weltregionen mit der größten Dichte antiker Hochkulturen. Das Land verbindet seit vielen Jahrtausenden die Zivilisationen und Kulturen zwischen Europa, Süd- und Zentralasien."

>> ICOM-Rote Listen

Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter aus Mittelamerika und Mexiko

Umschlag Rote Liste Mittelamerika und Mexiko

Experten aus Mexiko, Guatemala, Belize, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama haben die Rote Liste gefährdeter Kulturgüter aus Mittelamerika und Mexiko erarbeitet, um damit gegen die Plünderung und Zerstörung archäologischer Fundstätten in der Region, gegen den Diebstahl von Kulturgütern aus Kirchen und Museen sowie gegen den illegalen Handel damit vorzugehen.

Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter aus Mittelamerika und Mexiko, Herausgeber ICOM, 2009, 16 Seiten

Zu bestellen bei:
ICOM Secretariat, Maison de l'UNESCO
1, rue Miollis, 75732 Paris cedex 15, France
Tel : +33 1 47340500, Fax : +33 1 43067862, Email : secretariat@icom.museum

Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter aus Mittelamerika und Mexiko (.pdf)

Object ID – Eine internationale Checkliste für die Beschreibung von Kulturgütern

Fragebogen Object ID

Object ID wurde 1993 vom J. Paul Getty Trust ins Leben gerufen und gemeinsam von ICOM, UNESCO, Polizei, Zoll, Kunsthandel, Versicherungen und Kunstsachverständigen entwickelt.

Ziel ist das Zusammentragen kurzer und möglichst exakter Informationen zu den gefährdeten Objekten, die der schnellen und unproblematischen Wiedererkennung dienen.

Der unerlaubte Handel mit Kulturgut ist eine der häufigsten internationalen Verbrechen. Die Polizei hat im Kampf gegen Kunstdiebe den Wert der Beschreibung der Objekte erkannt. Denn Gegenstände, die nicht fotografiert und ausreichend beschrieben worden sind, können selten zurück gewonnen werden. Daher ist Object ID eines der wichtigsten Mittel zur Bekämpfung von Kunstdiebstahl und illegalem Handel mit Kulturgut.

Fast alle Museen verfügen über derartige Angaben zu ihren Objekten, aber auch andere private und öffentliche Orte wie beispielsweise Kirchen können ihre Objekte durch Objekt ID leicht identifizierbar machen.

Die >> Checkliste für Object ID ist in 14 unterschiedlichen Sprachen abrufbar: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Koreanisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Wir möchten Sie bitten, die Verwendung dieser Checkliste weiterzuempfehlen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Email: object-id@icom.museum.

 

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